Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketkauf (Ticket-AGB)
sexymemberclub.de · Betreiber: Kalmbach Events e.K. · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Event-Kategorien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Ticket-AGB") gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb, die Registrierung, die Bereitstellung oder die vertragskonforme Übertragung von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets"), die über die Internetplattform sexymemberclub.de (nachfolgend „Plattform") abgeschlossen werden. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Ticketkäufer bzw. Besucher (nachfolgend „Nutzer" oder „Gast") und der Kalmbach Events e.K. (nachfolgend „Plattformbetreiber").
(2) Auf der Plattform werden Tickets für unterschiedliche Arten von Veranstaltungen angeboten. Je nach Art der Veranstaltung ergeben sich differenzierte vertragliche Beziehungen, die wie folgt unterteilt werden:
Kategorie A – Eigene Veranstaltungen von Kalmbach Events e.K. (Native Events): Wird eine Veranstaltung von Kalmbach Events e.K. selbst organisiert und durchgeführt, kommt durch den Ticketkauf ein Veranstaltungsvertrag ausschließlich zwischen dem Käufer und Kalmbach Events e.K. zustande. Kalmbach Events e.K. ist in diesem Fall der verantwortliche Veranstalter.
Kategorie B – Vermittelte Veranstaltungen von Drittveranstaltern (Partner-Events): Wird über die Plattform ein Ticket für die Veranstaltung eines Drittveranstalters angeboten (der jeweilige Drittveranstalter wird im Bestellprozess und auf dem Ticket ausdrücklich benannt), wird Kalmbach Events e.K. ausschließlich als Vermittler und technischer Ticketdienstleister im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Drittveranstalters tätig. In diesem Fall kommt zwischen dem Käufer und Kalmbach Events e.K. lediglich ein Vermittlungsvertrag über die Nutzung der Plattform zustande. Der Veranstaltungsvertrag über die Durchführung der Veranstaltung wird direkt und ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Drittveranstalter geschlossen. Für die Durchführung, Organisation, Einlasskontrolle, Sicherheit und die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten haftet ausschließlich der Drittveranstalter.
Kategorie C – Externe Veranstaltungen über Drittsysteme: Werden Veranstaltungen auf der Plattform lediglich dargestellt und erfolgt die Abwicklung des Ticketkaufs über einen externen Ticket-Shop oder ein anderes, externes Ticketsystem (erkennbar an einer Weiterleitung oder dem Hinweis „Externe Tickets kaufen"), tritt Kalmbach Events e.K. weder als Veranstalter noch als Vermittler auf. Diese Ticket-AGB finden auf solche Verträge keine Anwendung; es gelten ausschließlich die Bedingungen des dortigen Anbieters.
§ 2 Zahlungsabwicklung, Vertragsabschluss und Freigabeverfahren
(1) Die Zahlungsabwicklung sämtlicher Ticketkäufe der Kategorien A und B erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe. Bei Veranstaltungen der Kategorie B zieht Kalmbach Events e.K. die Zahlungen im Namen und für Rechnung des jeweiligen Drittveranstalters ein.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten der Kategorien A und B ist nach Vertragsschluss bzw. erfolgter Freigabe verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Ticketpreises.
(3) Offene Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen ohne Bewerbungs- oder Freigabeverfahren kommt der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Bestell- und Zahlungsvorgangs auf der Plattform zustande.
(4) Gated Events (Bewerbungsverfahren): Bei Veranstaltungen mit Bewerbungspflicht stellt das Absenden des Bewerbungsformulars ein verbindliches Angebot des Nutzers zum Vertragsschluss dar. Der Zahlungsbetrag wird auf dem Zahlungsmittel des Nutzers vorläufig autorisiert (Status „Pending"), ohne dass ein tatsächlicher Einzug erfolgt. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen, manuellen Freigabe durch den Administrator oder autorisiertes Personal zustande. Mit der Freigabe wird der Betrag final eingezogen und das Ticket im Benutzer-Dashboard generiert. Bei einer Ablehnung wird die Autorisierung automatisch und kostenfrei aufgehoben. Bei Veranstaltungen der Kategorie B entscheidet der jeweilige Drittveranstalter über die Freigabe.
§ 2a Testmodus (Sandbox) und System-Simulationen
(1) Kalmbach Events e.K. ist berechtigt, einzelne Veranstaltungen, Ticketkategorien oder Zahlungswege im Rahmen von Systemtests, Onboarding oder Qualitätssicherung im sogenannten „Testmodus"(Sandbox) zu betreiben. Ein Vorgang im Testmodus ist im Bestellprozess und auf allen erzeugten Belegen (Tickets, Rechnungen, Bestätigungen) eindeutig als solcher gekennzeichnet.
(2) Im Testmodus wird über den Zahlungsdienstleister keine reale Zahlung eingezogen. Erzeugte Tickets, QR-Codes, Rechnungsnummern und Bestätigungen dienen ausschließlich der System-Simulation und begründen keinen Anspruch auf Einlass zu einer realen Veranstaltung, keine Rückerstattungsforderung und keinen sonstigen Zahlungsanspruch.
(3) Kalmbach Events e.K. ist berechtigt, Datensätze aus dem Testmodus jederzeit ohne Vorankündigung zu bereinigen oder zu löschen.
§ 3 Hausrecht, Einlassbestimmungen, Jugendschutz und Diskretionsschutz
(1) Der Erwerb eines Tickets berechtigt grundsätzlich zum Zutritt zur Veranstaltung, verpflichtet den Besucher jedoch zur strikten Einhaltung der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte, sämtlicher Sicherheitsbestimmungen sowie der behördlichen Auflagen. Den Anweisungen des Veranstalters, des Einlasspersonals und des Sicherheitsdienstes ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten.
(2) Spezifische Einlassbestimmungen für Tanzveranstaltungen: Für Tanzveranstaltungen der Kategorien A und B können besondere Einlasskriterien gelten. Der jeweilige Veranstalter ist im Rahmen seines Hausrechts berechtigt, Besuchern den Zutritt zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschließen, wenn berechtigte, sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere die Nichteinhaltung eines vorab kommunizierten Dresscodes, aggressives, diskriminierendes oder störendes Verhalten, erhebliche Alkoholisierung, erkennbarer Drogenkonsum, Sicherheitsbedenken, ein Verstoß gegen den Veranstaltungsgedanken oder sonstige sachlich gerechtfertigte Einlasskriterien im Zusammenhang mit dem spezifischen Eventkonzept.
(3) Foto-, Video- und Smartphone-Verbote (Diskretionsschutz): Sofern für eine Veranstaltung (Kategorie A und Kategorie B) in der jeweiligen Eventbeschreibung, auf dem Ticket oder durch Aushang vor Ort ein Foto-, Video- oder striktes Smartphone-Verbot (z. B. durch Abkleben der Kameras) angeordnet ist, stellt die Einhaltung dieses Verbots eine wesentliche Vertragspflicht dar. Verstöße gegen dieses Verbot oder der Versuch, unbefugte Aufnahmen anzufertigen, berechtigen den jeweiligen Veranstalter zum sofortigen, ersatzlosen Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
(4) Rechtsfolgen bei Einlassverweigerung: Erfolgt die Einlassverweigerung aufgrund eines vom Besucher zu vertretenden Verstoßes gegen die geltenden Einlassbestimmungen (insbesondere Dresscode-Verstoß, Fehlverhalten, mangelnde Kriterien), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. In sonstigen Fällen einer begründeten, nicht vom Besucher verschuldeten Einlassverweigerung wird der Nennwert der Eintrittskarte über das von der Plattform verwendete Zahlungssystem rückerstattet. Bei Veranstaltungen der Kategorie B erfolgt diese Erstattung im Namen und auf Veranlassung des Drittveranstalters.
(5) Jugendschutz: Für alle Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, darüber hinausgehende Altersbeschränkungen für ein Event festzulegen. Einlass wird nur gegen Vorweis eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises gewährt. Wird der Zutritt wegen der Nichteinhaltung von Altersvorgaben verwehrt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
(6) Bei Veranstaltungen der Kategorien B und C hat Kalmbach Events e.K. keinen Einfluss auf die Ausübung des Hausrechts. Ansprüche wegen verweigerten Einlasses sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Drittveranstalter geltend zu machen.
§ 4 Strikte Transfer-, Resale- und Geschlechts-Beschränkungen
(1) Der gewerbliche oder öffentliche Weiterverkauf von Tickets ist grundsätzlich untersagt. Es ist dem Käufer untersagt, persönliche Zugangsdaten für den Ticketabruf an Dritte weiterzugeben oder Tickets eigenmächtig auf externen Verkaufsplattformen anzubieten.
(2) Plattforminterner Transfer-Token: Die private Weitergabe von Tickets ist ausschließlich plattformintern über das dafür vorgesehene, verschlüsselte Transfer-Token-Verfahren zulässig. Jede externe Weitergabe (z. B. physische Übergabe, Screenshots, Drittplattformen) ist unwirksam und führt zur sofortigen, ersatzlosen Entwertung des Tickets ohne Erstattungsanspruch.
(3) Geschlechtsspezifische Ticketkategorien: Sofern der jeweilige Veranstalter für bestimmte Ticketkategorien eine Geschlechtszuordnung vorsieht, ist diese im Kaufprozess verbindlich anzugeben. Eine digitale Übertragung eines solchen Tickets ist systemseitig ausschließlich auf ein Nutzerkonto mit der entsprechenden, für die jeweilige Ticketkategorie hinterlegten Geschlechtszuordnung möglich. Bei Abweichungen wird der Transfer blockiert.
(4) Prüfung von Ticketübertragungen: Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, einen plattforminternen Tickettransfer aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Blacklist, fehlende Profilkriterien) abzulehnen oder mittels System-Veto zu blockieren. Hierüber entscheidet bei Kategorie A Kalmbach Events e.K. und bei Kategorie B der jeweilige Drittveranstalter.
(5) Die plattforminternen Transfer- und Matching-Funktionen stehen ausschließlich für Tickets der Kategorien A und B zur Verfügung. Tickets aus externen Ticket-Shops (Kategorie C) können nicht über die Plattform verwaltet werden.
§ 4a Private Ticket-Übertragung und Missbrauch der Übertragungsfunktion
(1) Bereitstellung der Übertragungsfunktion
sexymemberclub.de stellt Nutzer*innen eine technische Funktion zur Verfügung, die eine private Übertragung von Tickets zwischen Nutzer*innen ermöglicht.
Die Übertragung eines Tickets erfolgt ausschließlich zwischen der Person, die das Ticket überträgt, und der Person, die das Ticket übernimmt. Ein Vertrag über die Übertragung des Tickets kommt ausschließlich zwischen diesen Nutzer*innen zustande.
sexymemberclub.de wird weder Vertragspartei des Übertragungsvorgangs noch übernimmt die Plattform die Rolle eines Verkäufers, Käufers oder Eigentümers des Tickets.
Die beteiligten Nutzer*innen sind selbst dafür verantwortlich, dass die Ticketübertragung rechtmäßig erfolgt, keine Rechte Dritter verletzt werden und insbesondere die jeweiligen Veranstaltungsbedingungen sowie Einlass- und Nutzungsvorgaben eingehalten werden.
sexymemberclub.de kann die für die Durchführung, Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Missbrauchsprävention erforderlichen Informationen über Übertragungsvorgänge speichern und verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Zulässige Nutzung und Missbrauch
Die Funktion zur privaten Ticket-Übertragung darf ausschließlich für die persönliche Weitergabe von Tickets zwischen Nutzer*innen genutzt werden.
Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken oder entgegen dem Zweck einer privaten Weitergabe ist nicht gestattet.
Als missbräuchliche Nutzung gelten insbesondere:
- der Verkauf oder die Weitergabe von Tickets mit dem Ziel einer Gewinnerzielung oder gewerblichen Nutzung,
- die Übertragung gefälschter, ungültiger, manipulierter oder bereits eingelöster Tickets,
- die Umgehung von Veranstaltungsbedingungen, Einlassregelungen, Zugangsbeschränkungen oder Sicherheitsvorgaben,
- die Angabe falscher Informationen oder die Täuschung anderer Nutzer*innen,
- jede sonstige Nutzung, die dem Zweck einer privaten Ticket-Übertragung widerspricht oder die Sicherheit der Plattform beziehungsweise anderer Nutzer*innen beeinträchtigt.
Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen kann sexymemberclub.de unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls angemessene Maßnahmen ergreifen. Hierzu können insbesondere gehören:
- die vorübergehende Einschränkung oder dauerhafte Sperrung des Nutzerkontos,
- die Einschränkung oder der Entzug der Nutzungsmöglichkeit der Ticket-Übertragungsfunktion,
- die technische Verhinderung oder Löschung missbräuchlicher Übertragungsvorgänge, soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist,
- die Information betroffener Veranstalter*innen, sofern dies zur Klärung oder Verhinderung weiterer Verstöße erforderlich ist,
- die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche bei Betrug oder sonstigen Rechtsverletzungen.
(3) Verantwortlichkeit der Nutzer*innen
Nutzer*innen sind für die von ihnen vorgenommenen Ticketübertragungen und die daraus entstehenden Verpflichtungen selbst verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben, betrügerische Handlungen oder eine sonstige missbräuchliche Nutzung der Übertragungsfunktion entstehen.
sexymemberclub.de entscheidet über geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer*innen und Veranstalter*innen.
§ 5 Änderungen von Terminen, Besetzungen, Programmen und Absagen
(1) Der jeweilige Veranstalter behält sich das Recht vor, Termine, Besetzungen, das Line-up oder das Programm einer Veranstaltung im Rahmen des Zumutbaren zu ändern. Aktuelle Informationen werden auf der Plattform oder den Kommunikationskanälen des Veranstalters veröffentlicht.
(2) Änderungen von Programmen oder Besetzungen: Änderungen von Programmen, Künstlern, Besetzungen oder Veranstaltungsorten berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Eintrittskarte, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche des Käufers entgegenstehen und die Änderung den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Dies gilt bei Musik- und Tanzveranstaltungen insbesondere für Änderungen des DJ-Line-ups.
(3) Absage von eigenen Veranstaltungen (Kategorie A): Im Falle einer vollständigen Absage einer Veranstaltung durch Kalmbach Events e.K. wird der Nennwert der Eintrittskarte (100 %) automatisch über das von der Plattform verwendete Zahlungssystem rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kalmbach Events e.K.
(4) Absage oder Verlegung von vermittelten Veranstaltungen (Kategorie B): Wird eine Veranstaltung eines Drittveranstalters abgesagt, verlegt oder fällt diese aus sonstigen Gründen aus, ist der Drittveranstalter als Vertragspartner des Veranstaltungsvertrages gesetzlich zur Rückerstattung verpflichtet. Als technischer Dienstleister verwaltet Kalmbach Events e.K. die Ticketeinnahmen treuhänderisch bis zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung. Im Falle einer Absage wird Kalmbach Events e.K. die Rückabwicklung des Ticketpreises (exklusive etwaiger ausgewiesener Vermittlungs- oder Systemgebühren) über das Zahlungssystem direkt an den Käufer ausführen. Nach der finalen Auszahlung der Event-Einnahmen an den Drittveranstalter (nach Durchführung des Events) ist jede Haftung oder Rückabwicklung durch Kalmbach Events e.K. ausgeschlossen; Rückerstattungsansprüche sind ab diesem Zeitpunkt ausschließlich direkt an den Drittveranstalter zu richten.
(5) Für die Absage, Verlegung oder Durchführung von Veranstaltungen aus externen Ticket-Shops (Kategorie C) übernimmt Kalmbach Events e.K. keinerlei Haftung oder Rückabwicklungssupport.
§ 6 Einlasskomfort, Verlust, Gutscheine und Veranstaltungsabbruch
(1) Verspäteter Einlass und vorzeitiges Verlassen: Nach Veranstaltungsbeginn besteht ein Anspruch auf Einlass nur noch zu den vom Einlasspersonal festgelegten Zeiten (z. B. Einlasspausen). Verlässt ein Besucher den Veranstaltungsort nach der Ticketentwertung vorzeitig, verliert das Ticket seine Gültigkeit; ein Wiedereintritt ist ausgeschlossen, sofern nicht vor Ort ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wird.
(2) Veranstaltungsabbruch: Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen abgebrochen werden, gilt sie als vollständig durchgeführt, sofern sie bis zu einem wesentlichen Teil stattgefunden hat. Etwaige gesetzliche Minderungs- oder Rückerstattungsansprüche richten sich gegen den jeweiligen Vertragspartner (Kalmbach Events e.K. bei Kategorie A, Drittveranstalter bei Kategorie B).
(3) Verlust von Tickets: Bei Verlust eines über die Plattform ausgestellten Tickets (Kategorien A und B) kann der Plattformbetreiber nach erfolgreicher Identitätsprüfung ein Ersatzticket oder neue digitale Zugangsdaten bereitstellen. Hierfür kann eine Bearbeitungsgebühr nach der zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preisliste der Plattform erhoben werden.
(4) Gutscheine: Vom Plattformbetreiber ausgestellte Gutscheine können ausschließlich über den Kundenservice und nur für eigene Veranstaltungen von Kalmbach Events e.K. (Kategorie A) oder für explizit dafür freigegebene Partner-Events eingelöst werden. Eine Einlösung bei Käufen in externen Ticket-Shops (Kategorie C) ist ausgeschlossen. Gutscheine sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ausstellungsdatum gültig. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
§ 7 Lärmschutz und Bildrechte
(1) Lärmschutz und Sicherheit: Der jeweilige Veranstalter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz vor Ort verantwortlich. Bei Musik- und Tanzveranstaltungen kann ein hoher Geräuschpegel herrschen; den Besuchern wird zur Vermeidung von Gehörschäden dringend die Verwendung von Gehörschutz empfohlen.
(2) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen: Während der Veranstaltung können durch den jeweiligen Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Bild-, Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese dürfen zur Berichterstattung sowie zur werblichen Präsentation gegenwärtiger und zukünftiger Veranstaltungen in allen gängigen Medien (Print, Online, Social Media) kommerziell und unentgeltlich verwendet werden, soweit dem keine überwiegenden berechtigten Interessen der abgebildeten Person entgegenstehen.
(3) Aufnahmen durch Besucher: Das Herstellen von Ton-, Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher ist ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke gestattet. Jede kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung bedarf einer vorherigen schriftlichen Akkreditierung durch den jeweiligen Veranstalter. Die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste sind strikt zu wahren.
§ 8 Preise, Ermäßigungen und Gastronomie
(1) Preise und Gastronomiepflichten: Die Preise für Eintrittskarten werden veranstaltungsspezifisch im Namen des jeweiligen Veranstalters auf der Plattform bekannt gegeben. Sofern nicht ausdrücklich als Kombi-Ticket inklusive Verzehr deklariert, beinhaltet der Ticketpreis keinen verzehrbaren Anteil. Sofern in der Eventbeschreibung oder im Bestellprozess ausdrücklich angegeben (insbesondere bei bestimmten Partner-Events der Kategorie B), kann vor Ort in der Location ein verbindlicher Mindestverzehr erhoben werden. Die Abrechnung von Speisen, Getränken und Mindestverzehr erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Gast und der Gastronomie vor Ort („Location").
(2) Ermäßigungsansprüche (z. B. für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „B") sind vor dem Ticketkauf nachzuweisen und können nicht kombiniert werden. Sonderplätze (z. B. für Rollstuhlfahrer) müssen gesondert angefragt werden.
§ 8a Umsatzsteuer-Ausweis und Rechnungsstellung
(1) Kategorie A (eigene Veranstaltungen): Rechnungssteller und umsatzsteuerlicher Leistungserbringer ist Kalmbach Events e.K. Der Ticketpreis wird mit der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen; Grundlage bilden die einschlägigen deutschen und europarechtlichen Vorschriften (u. a. UStG, Reverse-Charge nur bei B2B-Werbeanzeigen).
(2) Kategorie B (vermittelte Veranstaltungen): Der umsatzsteuerlich Leistende ist der jeweilige Drittveranstalter. Kalmbach Events e.K. weist im Ticketpreis den Anteil des Drittveranstalters gesondert aus und stellt daneben, sofern eine Plattform-, Vermittlungs- oder Systemgebühr anfällt, eine eigene Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis über diese Gebühr. Für die zutreffende Angabe des Steuerstatus (insb. Kleinunternehmer, Steuersatz) ist der Drittveranstalter verantwortlich.
(3) Kategorie C (externe Ticket-Shops): Rechnung und Umsatzsteuer-Ausweis erfolgen ausschließlich durch den externen Anbieter; Kalmbach Events e.K. stellt hierfür keine Rechnung aus.
(4) Elektronische Rechnungen und Belege werden im Nutzerkonto zum Download bereitgestellt und gelten als zugegangen, sobald sie dort abrufbar sind.
§ 9 Ticket-Weiterverkauf (Second-Market) und Transfer-Gebühren
Der Ticket-Weiterverkauf zwischen Nutzern (Peer-to-Peer) über die plattforminternen Funktionen stellt einen Vertrag zwischen Privatpersonen dar. Die Plattform stellt hierfür lediglich die technische Infrastruktur bereit. Sofern für die digitale Umschreibung und Verifizierung des Tickets eine Service- oder Systemgebühr (Plattform-Fee) erhoben wird, handelt es sich hierbei um das Entgelt für die Vermittlungs- und Umschreibungsleistung des Plattformbetreibers. Über diese Gebühr erhält der Käufer automatisch einen elektronischen Beleg mit ausgewiesener gesetzlicher Umsatzsteuer von Kalmbach Events e.K. Dieser Service steht für Tickets aus externen Ticket-Shops (Kategorie C) nicht zur Verfügung.
Voraussetzung: Stripe-Identitätsprüfung (KYC)
Das Anbieten und der Weiterverkauf von Tickets über den Second-Market setzt zwingend voraus, dass die verkaufende Nutzerin bzw. der verkaufende Nutzer zuvor die Identitäts- und Bankdaten-Verifizierung (KYC) über den externen Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. bzw. Stripe, Inc.) erfolgreich abgeschlossen hat. Diese Verifizierung ist zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften (insb. GwG) sowie zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Auszahlungen gesetzlich erforderlich. Ohne abgeschlossene Stripe-Verifizierung ist ein Verkauf technisch nicht möglich; bereits erstellte Listings bleiben inaktiv, bis die Verifizierung vorliegt. Nutzer*innen wird empfohlen, die KYC-Prüfung vorsorglich zu durchlaufen, um im Verkaufsfall keine Verzögerungen zu erleiden. Kalmbach Events e.K. hat auf Ablauf, Dauer und Ergebnis der Stripe-Prüfung keinen Einfluss.
Reservierung, Zeitfenster und automatische Freigabe
Käufer können ein auf dem Second-Market angebotenes Ticket über die Plattform verbindlich reservieren. Mit der Reservierung wird das Ticket für die Dauer eines im Bestellprozess ausgewiesenen Zeitfensters (Reservierungs-Timer) exklusiv für den Käufer gehalten und ist in dieser Zeit für andere Nutzer nicht buchbar. Wird der Kauf nicht innerhalb des Zeitfensters abgeschlossen oder scheitert die Zahlungsautorisierung, verfällt die Reservierung automatisch und das Ticket wird ohne gesonderte Mitteilung wieder für andere Nutzer freigegeben. Eine Verlängerung der Reservierung besteht nur, soweit dies systemseitig ausdrücklich vorgesehen ist.
§ 9a Mitgliedschaften (Premium / Inner Circle VIP)
(1) Vertragsgegenstand: Kalmbach Events e.K. bietet auf der Plattform kostenpflichtige Mitgliedschaften in unterschiedlichen Stufen an (insbesondere „Premium" und „Inner Circle VIP"). Die jeweils gültigen Leistungsinhalte, Vorteile, Preise und Laufzeiten werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen und sind Bestandteil des jeweiligen Mitgliedschaftsvertrages.
(2) Vertragsschluss und Laufzeit: Der Mitgliedschaftsvertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs und erfolgreicher Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe zustande. Sofern nicht abweichend gekennzeichnet, werden Mitgliedschaften mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit angeboten und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis spätestens zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit über die Plattform gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode über das Nutzerkonto möglich; bereits gezahlte Beiträge werden nicht anteilig erstattet.
(3) Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei kostenpflichtigen Mitgliedschaften grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Mitgliedschaftsleistungen (insbesondere digitale Inhalte, Freischaltung exklusiver Bereiche) auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden, wird der Nutzer hierauf im Bestellprozess gesondert hingewiesen und muss dem ausdrücklich zustimmen.
(4) Preisanpassungen: Kalmbach Events e.K. behält sich das Recht vor, die Preise für laufende Mitgliedschaften mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode anzupassen. Der Nutzer wird hierüber per E-Mail an die im Profil hinterlegte Adresse informiert und hat das Recht, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung außerordentlich zum Wirksamkeitsdatum zu kündigen.
(5) „Inner Circle VIP"-Status: Der VIP-Status stellt auch im Rahmen einer bezahlten Mitgliedschaft ein einseitig durch die Plattform zu vergebendes Privileg dar und kann nicht käuflich erworben oder eingeklagt werden. Bei Verstößen gegen den Community-Codex, Manipulation systemseitiger Kriterien oder bei Beendigung der Mitgliedschaft entfällt der VIP-Status ersatzlos; ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Entzug erfolgt ohne sachlichen Grund.
(6) Änderung des Leistungsumfangs: Kalmbach Events e.K. ist berechtigt, den Leistungsumfang der Mitgliedschaften im Rahmen des Zumutbaren weiterzuentwickeln, insbesondere neue Vorteile hinzuzufügen oder einzelne Vorteile zu ersetzen. Wesentliche Einschränkungen des ursprünglich zugesagten Leistungsumfangs werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt und begründen ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum.
§ 9b Gäste-Bewertungen, Reputation und Blacklist
(1) Bewertungssystem: Die Plattform stellt Veranstaltern und autorisiertem Personal die Möglichkeit bereit, das Verhalten von Gästen im Zusammenhang mit einer besuchten Veranstaltung intern zu bewerten (z. B. hinsichtlich Verhalten, Erscheinungsbild, Community-Konformität). Diese Bewertungen sind nicht öffentlich; sie fließen in den internen Reputations- bzw. „internal_score"-Wert des Nutzers ein und dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Qualität und Community-Standards.
(2) Zweck und Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Sicherheit, Betrugsprävention und Community-Qualität) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung des Nutzungsvertrages erforderlich ist. Nutzer werden im Rahmen der Datenschutzerklärung über Umfang, Speicherdauer und ihre Rechte informiert.
(3) Blacklist: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, den Community-Codex, gegen geltendes Recht oder bei begründetem Missbrauchsverdacht ist der jeweilige Veranstalter (Kategorie A: Kalmbach Events e.K., Kategorie B: der Drittveranstalter) berechtigt, den betroffenen Nutzer auf eine veranstalterspezifische Blacklist zu setzen. Ein Eintrag auf der Blacklist kann dazu führen, dass der Nutzer künftige Veranstaltungen des betreffenden Veranstalters nicht mehr buchen kann bzw. der Zutritt vor Ort verweigert wird.
(4) Auswirkungen auf Mitgliedschaft und VIP-Status: Ein erheblich negativer internal_score, wiederholte begründete Beschwerden oder ein Blacklist-Eintrag können zum Entzug des VIP-Status, zur Einschränkung einzelner Plattformfunktionen (z. B. Second-Market, Ticket-Transfer) oder in schweren Fällen zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft führen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden im Fall einer vom Nutzer zu vertretenden außerordentlichen Kündigung nicht erstattet.
(5) Widerspruch, Auskunft und Löschung: Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Bewertungen und Blacklist-Einträge verlangen, deren Berichtigung beantragen und der Verarbeitung aus Gründen widersprechen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben (Art. 15, 16, 21 DSGVO). Bewertungen und Blacklist- Einträge werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder nach Beendigung des Nutzungsvertrages, es sei denn, überwiegende berechtigte Interessen (insbesondere Sicherheit anderer Gäste, Betrugsprävention, Rechtsverteidigung) stehen der Löschung entgegen. Anfragen sind an die im Impressum genannte Kontaktadresse zu richten.
§ 10 Haftung
(1) Kalmbach Events e.K. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kalmbach Events e.K. nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit Kalmbach Events e.K. ausschließlich als Vermittler für Drittveranstaltungen tätig wird (Kategorie B), haftet Kalmbach Events e.K. nicht für die Durchführung, Absage, Verlegung, Einlasskontrollen oder sonstige Leistungsstörungen der jeweiligen Veranstaltung. Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Drittveranstalter geltend zu machen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 11 Werbeanzeigen, gesponserte Platzierungen und Kampagnen
(1) Nutzer und gewerbliche Werbekunden (z. B. Drittveranstalter, Locations) können auf der Plattform kostenpflichtige Werbeplätze (z. B. Banner, Feed-Karten) buchen. Mit Abschluss der Online-Buchung kommt ein gesonderter Vertrag über die technische Auslieferungsleistung zwischen dem Werbekunden und Kalmbach Events e.K. zustande.
(2) Sämtliche bezahlten Platzierungen werden für alle Nutzer eindeutig als „Anzeige", „Gesponsert" oder „Werbung" gekennzeichnet.
(3) Für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Werbeinhalte und verlinkten Zielseiten (z. B. externe Ticketshops) haftet ausschließlich der Werbekunde.
(4) Kalmbach Events e.K. ist berechtigt, Werbeanzeigen oder Kampagnen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, auszusetzen oder dauerhaft zu entfernen, insbesondere wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten oder die Richtlinien der Plattform verstoßen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig für nicht erbrachte Werbeauslieferungen erstattet.
(5) Ein bestimmter werblicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet. Geschuldet ist ausschließlich die vereinbarte technische Auslieferung der Anzeige.
(6) Anwendungsbereich und ausgeschlossene Inhalte:Werbeplätze dürfen ausschließlich für auf der Plattform zulässige Inhalte gebucht werden. Untersagt sind insbesondere Anzeigen mit jugendgefährdenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, Anzeigen für Wettbewerber-Ticketing-Plattformen mit direktem Kaufabschluss außerhalb der Plattform sowie Anzeigen, die gegen den Community-Codex oder das Diskretionsprinzip verstoßen.
(7) Rechnungsstellung und Umsatzsteuer: Über die gebuchte Werbeleistung stellt Kalmbach Events e.K. dem Werbekunden eine Rechnung mit ausgewiesener gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Werbebuchungen aus dem EU-Ausland gegen Vorlage einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).
(8) Rückabwicklung bei Ablehnung / Sperrung: Wird eine Werbebuchung nach Zahlung abgelehnt oder dauerhaft entfernt, ohne dass eine anteilige Auslieferung erfolgt ist, wird der bezahlte Betrag vollständig über den Zahlungsdienstleister erstattet. Bei anteiliger Auslieferung erfolgt eine anteilige Erstattung; Bearbeitungs- und Zahlungsdienstleistergebühren sind nicht erstattungsfähig, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Kann eine Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und auch durch Anwendung äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Verbote oder Auflagen, Streiks, Terrorakte, Krieg oder extreme Wetterbedingungen), nicht am geplanten Termin stattfinden, ist der jeweilige Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen.
(2) Im Falle einer zeitlichen Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht bei einer Verlegung aufgrund höherer Gewalt nur dann, wenn dem Besucher die Teilnahme am neuen Termin nachweislich unzumutbar ist. Im Falle einer endgültigen, ersatzlosen Absage infolge höherer Gewalt richtet sich die Rückerstattung nach den gesetzlichen Vorschriften im Verhältnis zum jeweiligen Veranstalter.
§ 13 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die Vermittlungs- und Plattformleistungen von Kalmbach Events e.K. ist Köln. Erfüllungsort für die Durchführung der Veranstaltungen ist der jeweils vom Veranstalter angegebene Veranstaltungsort.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kalmbach Events e.K. ist Köln, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt oder der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Datenschutz: Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Ticketkaufs und der Plattformnutzung finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Plattform.
§ 13a Änderungen dieser AGB
(1) Kalmbach Events e.K. ist berechtigt, diese Ticket-AGB anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder höchstrichterlich geklärte Rahmenbedingungen, zur Behebung von Regelungslücken, zur Umsetzung neuer technischer Entwicklungen oder zur Anpassung an ein verändertes Leistungsangebot erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien hierdurch nicht wesentlich zulasten des Nutzers verschoben wird.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere kostenpflichtige Mitgliedschaften nach § 9a) wird der Nutzer über geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden per E-Mail an die im Profil hinterlegte Adresse informiert. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Der Nutzer hat im Falle einer Änderung das Recht, den betroffenen Vertrag außerordentlich zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu kündigen.
(3) Für einzelne Ticketkäufe gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung; einseitige nachträgliche Änderungen zulasten des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 13b Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegung (ODR)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Verträgen zu nutzen. Unsere E-Mail-Adresse für Verbraucheranfragen ist im Impressum angegeben.
(2) Kalmbach Events e.K. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 11a Event-Fotogalerie, Bildrechte und Recht am eigenen Bild (KUG)
(1) Geltungsbereich. Diese Regelungen gelten für alle Foto- und Videoinhalte, die über die Event-Galerie-Funktion der Plattform hochgeladen, geteilt oder abgerufen werden. Galerien werden pro Event geführt und sind ausschließlich für bestätigte Teilnehmer:innen des jeweiligen Events sichtbar (geschlossener Nutzerkreis, keine öffentliche Verbreitung).
(2) Rechteeinräumung durch Uploader. Wer Bild- oder Videomaterial in eine Event-Galerie hochlädt, versichert, alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte an dem Material zu besitzen oder wirksam eingeräumt bekommen zu haben, und räumt Kalmbach Events e.K. ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Speicherdauer beschränktes, nicht übertragbares Recht zur Speicherung, technischen Bearbeitung (Skalierung, Format, Komprimierung, Thumbnails) und Anzeige innerhalb der geschlossenen Event-Galerie gegenüber den zugriffsberechtigten Teilnehmer:innen ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken, findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich und gesondert eingewilligt wurde.
(3) Einwilligung abgebildeter Personen (§§ 22, 23 KUG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Uploader ist verpflichtet, vor dem Hochladen eine informierte Einwilligung aller erkennbar abgebildeten Personen einzuholen. Ohne Einwilligung dürfen keine Aufnahmen hochgeladen werden, auf denen Dritte identifizierbar sind. Aufnahmen aus intimen oder sexuellen Kontexten dürfen ausschließlich mit ausdrücklicher, dokumentierter Einwilligung jeder abgebildeten Person hochgeladen werden; eine konkludente Einwilligung durch bloße Event-Teilnahme genügt nicht.
(4) Widerruf, Löschanspruch und Recht am eigenen Bild.Jede abgebildete Person kann ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und die Löschung der sie betreffenden Aufnahmen verlangen (Art. 17 DSGVO). Löschanträge sind formlos per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse zu richten und werden unverzüglich, in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Bestätigung der Identität und Betroffenheit, umgesetzt. Bereits erfolgte Downloads Dritter kann die Plattform technisch nicht zurückrufen; die Plattform selbst entfernt betroffene Inhalte aus Anzeige, Vorschauen und Backups im Rahmen des technisch Möglichen.
(5) Sichtbarkeit und Zugriffsbeschränkung. Galerien sind ausschließlich für Personen sichtbar, die für das betreffende Event eingecheckt oder als Teilnehmer:in bestätigt wurden. Screenshots, Downloads, Abfotografieren, Weiterleitung oder Veröffentlichung außerhalb der Plattform sind untersagt und stellen einen Verstoß gegen diese AGB sowie ggf. gegen KUG und Strafrecht dar. Kalmbach Events e.K. behält sich zivil- und strafrechtliche Schritte vor.
(6) Speicherdauer. Galerie-Inhalte werden regelmäßig nach spätestens 180 Tagen nach Event-Ende automatisch gelöscht, sofern nicht früher ein Widerruf oder Löschantrag eingeht. Für Beweiszwecke erforderliche Aufnahmen (z. B. bei Meldung eines Vorfalls über § 9b oder nach § 13c) können darüber hinaus in einem Sicherheitsarchiv mit eingeschränktem Zugriff bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert werden.
(7) Uploader-Haftung. Für die Rechtmäßigkeit hochgeladener Inhalte haftet ausschließlich der Uploader; er stellt Kalmbach Events e.K. auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter (insbesondere aus KUG, DSGVO, UrhG, StGB) frei, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Kalmbach Events e.K. entfernt bei begründeter Meldung Inhalte unverzüglich und kann bei wiederholten Verstößen Uploader-Rechte, Mitgliedschaft und Zugang dauerhaft entziehen.
§ 13c Melde- und Beschwerdestelle, Content-Moderation (Digital Services Act, EU 2022/2065)
(1) Kontaktstelle (Art. 11, 12 DSA). Zentrale Kontaktstelle für Behörden, Nutzer:innen sowie sonstige Betroffene ist: Kalmbach Events e.K., Im Mediapark 5, 50670 Köln, E-Mail: info@kalmbach-events.de. Kommunikationssprachen: Deutsch, Englisch.
(2) Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Art. 16 DSA). Jede Person kann rechtswidrige Inhalte auf der Plattform über die genannte E-Mail-Adresse oder das Support-Formular melden. Die Meldung sollte enthalten: hinreichend präzise Beschreibung des Inhalts, Fundstelle (URL/ID), Begründung der Rechtswidrigkeit, Name und E-Mail-Adresse (außer bei Meldungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige) sowie eine Erklärung nach Treu und Glauben zur Richtigkeit der Angaben. Der Eingang wird bestätigt; die Entscheidung ergeht unverzüglich und wird begründet mitgeteilt.
(3) Moderationsgründe und Sanktionen (Art. 14, 17 DSA).Kalmbach Events e.K. kann Inhalte entfernen, unsichtbar schalten oder demonetarisieren sowie Nutzerkonten verwarnen, temporär oder dauerhaft sperren, wenn die Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese AGB, die Community- und Safe-Space-Regeln, die Event-Regeln des Veranstalters oder gegen behördliche Anordnungen verstoßen. Die betroffene Person wird über die Maßnahme, die Gründe und die Rechtsbehelfe (Absatz 4) informiert („Statement of Reasons"), sofern nicht überwiegende Ermittlungs- oder Sicherheitsinteressen entgegenstehen.
(4) Internes Beschwerdeverfahren (Art. 20 DSA). Gegen Moderationsentscheidungen kann innerhalb von sechs Monaten kostenlos Beschwerde per E-Mail an die in Absatz 1 genannte Adresse eingelegt werden. Die Beschwerde wird von einer nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligten Person unverzüglich geprüft; das Ergebnis wird begründet mitgeteilt. Nach dem Ausschöpfen des internen Verfahrens steht betroffenen Personen zusätzlich eine außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA vor einer zertifizierten Stelle offen; der Rechtsweg bleibt unberührt.
(5) Trusted Flaggers und Missbrauchsschutz (Art. 22, 23 DSA). Meldungen von nach Art. 22 DSA anerkannten „Trusted Flaggers" werden vorrangig bearbeitet. Bei offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Meldungen bzw. Beschwerden behält sich Kalmbach Events e.K. nach vorheriger Verwarnung eine zeitweise Aussetzung der Bearbeitung solcher Meldungen von der betreffenden Person vor.
(6) Transparenz. Kalmbach Events e.K. veröffentlicht in angemessenen Abständen einen Transparenzbericht über Meldungen, Moderationsentscheidungen und Beschwerden, soweit gesetzlich erforderlich.
§ 13d Steuerliche Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7)
(1) Meldepflicht. Kalmbach Events e.K. ist als meldepflichtiger Plattformbetreiber im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG, Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/514 „DAC7") verpflichtet, bestimmte Informationen über Anbieter, die auf der Plattform Vergütungen für relevante Tätigkeiten erzielen, zu erheben, zu überprüfen und jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
(2) Betroffene Anbieter. Meldepflichtig sind insbesondere Veranstalter/Organizer und Ticket-Wiederverkäufer, die über die Plattform Einnahmen erzielen (persönliche Dienstleistungen im Sinne des § 5 PStTG). Nicht meldepflichtig sind Anbieter, die im Kalenderjahr über die Plattform weniger als 30 relevante Transaktionen abschließen und dabei insgesamt weniger als 2.000 EUR Vergütung erhalten („Bagatell-Ausnahme", § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG).
(3) Zu erhebende und meldepflichtige Daten. Erhoben und gemeldet werden je nach Anbieterstatus insbesondere: Vor- und Nachname bzw. Firmenname, Anschrift, Geburtsdatum (natürliche Personen), Steueridentifikationsnummer und Ausstellungsstaat, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit vorhanden), Handelsregister- oder vergleichbare Nummer (juristische Personen), Kontodaten des Zahlungsempfängerkontos (letzte Ziffern und Inhaber), Anzahl der relevanten Transaktionen und die Höhe der gezahlten bzw. gutgeschriebenen Vergütungen je Quartal sowie einbehaltene Gebühren, Provisionen und Steuern.
(4) Mitwirkungspflicht des Anbieters. Anbieter sind verpflichtet, die nach Absatz 3 erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell im Organizer-/Payout-Onboarding zu übermitteln sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kalmbach Events e.K. ist nach § 23 PStTG berechtigt und verpflichtet, bei fehlender oder unrichtiger Datenerhebung Zahlungen zurückzuhalten, das Anbieterkonto zu sperren und, sofern nach zwei Mahnungen und einer Frist von 60 Tagen keine Ergänzung erfolgt, die Registrierung zu beenden.
(5) Information des Anbieters. Kalmbach Events e.K. informiert die betroffenen Anbieter vor der ersten Meldung an das BZSt über die zu übermittelnden Daten. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit dem PStTG. Weitere Informationen zur Verarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
(6) Aufbewahrung. Die im Rahmen des PStTG erhobenen Daten und Nachweise werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von zehn Jahren nach Ablauf des Meldezeitraums aufbewahrt (§ 24 PStTG) und anschließend gelöscht.
§ 13e Pre-Partys, Host-Wohnungen und private Vor-Events
(1) Charakter der Pre-Party. Pre-Partys sind private, von einzelnen Mitgliedern („Hosts") in privaten Räumlichkeiten veranstaltete Vor-Events zum jeweiligen Haupt-Event. Kalmbach Events e.K. stellt lediglich die technische Plattform für Ankündigung, Bewerbung und Bestätigung bereit; Vertragspartner der Teilnahme ist allein der jeweilige Host. Ein Ticketverkauf für Pre-Partys findet nicht statt; Teilnahme ist kostenfrei bzw. auf Basis privater Absprache (z. B. Beitrag zur Verpflegung).
(2) Adressweitergabe. Die genaue Adresse der Pre-Party wird bestätigten Gästen frühestens 24 Stunden vor Beginn angezeigt. Rechtsgrundlage der Weitergabe ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung/-durchführung des Pre-Party-Vertrags zwischen Host und Gast). Weitergabe, Veröffentlichung oder Weiterleitung der Adresse an Dritte ist untersagt und kann zum Ausschluss von Pre-Party- und Event-Zugängen führen.
(3) Hausrecht und Haftung. In den privaten Räumlichkeiten gilt ausschließlich das Hausrecht des Hosts; er entscheidet über Einlass, Verweis und Verhaltensregeln. Kalmbach Events e.K. übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf oder im Zusammenhang mit einer Pre-Party entstehen. Der Host haftet gegenüber seinen Gästen nach allgemeinen Grundsätzen; Gäste verhalten sich diskret und respektvoll und tragen für ihre eigene Sicherheit selbst Sorge.
(4) Community- und Safe-Space-Regeln. Die auf der Plattform veröffentlichten Community- und Safe-Space-Regeln gelten auch für Pre-Partys. Verstöße können zur Sperrung des betroffenen Nutzerkontos, zum Verlust der Berechtigung zur Teilnahme an Pre-Partys und zur Aberkennung von VIP-/Premium-Status führen.
§ 13f Community-Chat, Direktnachrichten und Gruppen-Messaging
(1) Funktion. Die Plattform stellt einen internen Nachrichtendienst (1:1-Direktnachrichten, VIP-Gruppen-Chat, Support-Chat) zwischen registrierten Nutzer:innen bereit. Die Nutzung ist freiwillig und Bestandteil der Community-Funktionen; kein Bestandteil des Ticketvertrages.
(2) Transportverschlüsselung, keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Nachrichten werden per HTTPS/TLS transportverschlüsselt übertragen und serverseitig verschlüsselt gespeichert. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet nicht statt: Kalmbach Events e.K. kann Nachrichten im gesetzlich vorgegebenen Umfang einsehen (Moderation, Meldepflichten nach § 13c, behördliche Anfragen). Nutzer:innen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen.
(3) Zulässige Inhalte. Es gelten die Community- und Safe-Space-Regeln; verboten sind insbesondere Belästigung, Diskriminierung, Bedrohungen, unaufgeforderte intime Inhalte („Dick Pics"), Werbung/Spam, Weitergabe fremder personenbezogener Daten sowie strafbare Inhalte. Die Regelungen zur Content-Moderation nach § 13c gelten entsprechend, einschließlich Meldeverfahren, Statement of Reasons und Beschwerdemöglichkeit.
(4) Aufbewahrung. Nachrichten werden bis zur Löschung durch den Nutzer oder Kontolöschung, längstens jedoch 24 Monate ab Absendung, gespeichert. Bei laufenden Beschwerde-, Moderations- oder behördlichen Verfahren kann die Aufbewahrung bis zum Abschluss des Verfahrens verlängert werden.
§ 13g Rabattcodes, Aktionscodes und Gutscheine
(1) Anwendungsbereich. Rabattcodes können für Ticketkäufe und/oder Werbebuchungen eingesetzt werden. Der Anwendungsbereich, der Rabattwert (prozentual oder als Fixbetrag), die Gültigkeitsdauer, ggf. die Beschränkung auf ein bestimmtes Event sowie die maximale Anzahl an Einlösungen ergeben sich aus dem jeweils konkreten Code.
(2) Einlösung. Rabattcodes müssen im Kaufprozess vor Abschluss des Zahlungsvorgangs eingegeben werden; eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Käufe ist ausgeschlossen. Pro Bestellung ist grundsätzlich nur ein Code einlösbar; eine Kombination mit anderen Rabattcodes ist nicht möglich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rabattcodes sind nicht mit bereits reduzierten Sonderpreisen (z. B. „Early Bird", „Last Minute") kumulierbar, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Keine Barauszahlung. Rabattcodes sind nicht übertragbar (sofern nicht anders gekennzeichnet), können nicht in bar ausgezahlt und nicht in Guthaben umgewandelt werden. Bei Widerruf, Rückerstattung oder Storno wird ein eingelöster Rabatt nicht als Guthaben erstattet, sondern verfällt; der Rückerstattungsbetrag bemisst sich am tatsächlich gezahlten Preis.
(4) Missbrauch. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch (z. B. Massen-Registrierung, Weitergabe an Nichtberechtigte, Nutzung nach Ablauf durch technische Manipulation) kann Kalmbach Events e.K. den Code sperren, die Einlösung verweigern und den Buchungsvorgang stornieren. Bei erheblichem Missbrauch behält sich die Plattform die Sperrung des Nutzerkontos vor.
§ 13h Barrierefreiheit (BFSG)
(1) Kalmbach Events e.K. ist bemüht, die Plattform gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG, gültig seit 28. Juni 2025) zugänglich zu gestalten, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Grundlage sind die Kriterien der WCAG 2.1 Stufe AA.
(2) Nutzer:innen können Barrieren, Zugangsprobleme oder Feedback zur Barrierefreiheit jederzeit an die im Impressum genannte Kontaktadresse melden. Eingaben werden geprüft und, soweit möglich, behoben. Eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit wird auf der Plattform bereitgehalten und regelmäßig aktualisiert.
§ 13i Bot-Importe, Fremdquellen und Urheberrecht Dritter
(1) Import-Funktion. Die Plattform kann öffentlich zugängliche Event-Informationen (Titel, Zeit, Ort, Kurzbeschreibung) aus Drittquellen automatisiert übernehmen, um Nutzer:innen eine umfassendere Event-Übersicht zu bieten. Übernommen werden ausschließlich Angaben, die urheberrechtlich nicht geschützt oder von den Rechteinhabern zur öffentlichen Nutzung freigegeben sind, sowie Kurzausschnitte im Rahmen des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
(2) Datenbankschutz. Kalmbach Events e.K. beachtet den Schutz von Datenbankwerken (§§ 87a ff. UrhG) und übernimmt keine wesentlichen Teile fremder Datenbanken. Bei Bot-Importen wird – soweit rechtlich gefordert oder branchenüblich – die Quelle transparent angegeben.
(3) Kein Vertragsverhältnis mit dem Original-Veranstalter. Automatisch importierte Events („Bot-Importe") werden als solche gekennzeichnet. Ein Ticketverkauf oder eine sonstige geschäftliche Beziehung mit dem Original-Veranstalter kommt durch den Import nicht zustande; Nutzer:innen werden ggf. zum Original-Anbieter weitergeleitet.
(4) Widerspruchsrecht. Rechteinhaber, die eine Übernahme ihrer Inhalte nicht wünschen, können der Aufnahme jederzeit über die in § 13c genannte Meldestelle widersprechen. Betroffene Einträge werden nach Prüfung unverzüglich entfernt.
§ 13j Stripe Connect – Zahlungsströme, Plattformgebühr und Kleinunternehmer
(1) Zahlungsdienstleister. Zahlungen aus Ticketverkäufen und Second-Market-Transaktionen werden über Stripe Payments Europe Ltd. („Stripe Connect") abgewickelt. Veranstalter und Ticket-Wiederverkäufer verwenden hierzu ein von ihnen selbst eingerichtetes und legitimiertes Stripe-Connect-Konto (Express oder Standard). Es gelten zusätzlich die AGB und die Datenschutzerklärung von Stripe.
(2) Auszahlungslauf und Plattformgebühr. Von jeder Bruttozahlung behält die Plattform die in Ziff. § 9 bzw. § 11 genannten Gebühren und Provisionen ein. Der verbleibende Netto-Betrag wird nach Abzug der Stripe-Gebühren automatisiert auf das Stripe-Konto des Empfängers ausgezahlt. Für die Richtigkeit der auf Stripe hinterlegten Bankverbindung ist der Empfänger allein verantwortlich.
(3) Chargebacks und Rückbelastungen. Kommt es nach Auszahlung zu einer Rückbuchung, einem Chargeback, einem Refund oder einer sonstigen Rückabwicklung (z. B. wegen berechtigter Widerrufe, Absage nach § 5, Missbrauch, Kartenbetrug), wird der betreffende Betrag zzgl. etwaiger Chargeback-Gebühren dem betroffenen Stripe-Konto direkt belastet oder mit künftigen Auszahlungen verrechnet. Reicht das Guthaben nicht aus, ist der Empfänger zur unverzüglichen Erstattung an Kalmbach Events e.K. verpflichtet.
(4) Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Veranstalter und Wiederverkäufer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, dies im Onboarding wahrheitsgemäß anzugeben. Rechnungen weisen in diesem Fall keine Umsatzsteuer aus, sondern enthalten den Hinweis „Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG". Ein späterer Wechsel des Status ist unverzüglich mitzuteilen.
(5) Insolvenz und Kaskadenschutz. Guthaben auf Stripe-Connect-Konten sind rechtlich Vermögen des jeweiligen Empfängers, nicht der Plattform. Bei Insolvenz eines Veranstalters werden noch nicht ausgeschütteten Ticketerlöse im rechtlich zulässigen Rahmen bevorzugt zur Rückerstattung an betroffene Käufer:innen verwendet.
§ 13k Auftragsverarbeitung (AVV, Art. 28 DSGVO) mit Veranstaltern
(1) Rollenverteilung. Kalmbach Events e.K. verarbeitet personenbezogene Daten der Ticketkäufer:innen sowohl in eigener Verantwortung als Plattformbetreiberin als auch – soweit ausschließlich zur Durchführung des Events erforderlich – im Auftrag des jeweiligen Veranstalters. Für die auftragsweise Verarbeitung gelten die Bestimmungen dieses § 13k als Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne des Art. 28 DSGVO zwischen dem Veranstalter (Verantwortlicher) und Kalmbach Events e.K. (Auftragsverarbeiter).
(2) Gegenstand, Dauer, Umfang. Gegenstand der Verarbeitung sind Registrierungs-, Kauf-, Check-in- und Kommunikationsdaten der Teilnehmer:innen. Die Dauer entspricht der Vertragslaufzeit der Veranstalter-Zusammenarbeit zzgl. gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Die Kategorien Betroffener und Datenarten sind in der Datenschutzerklärung im Detail beschrieben.
(3) Weisungen, technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM). Kalmbach Events e.K. verarbeitet die Auftragsdaten ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen (§ 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Ein aktuelles TOM-Verzeichnis (Verschlüsselung, Zugriffs- und Rollenkonzept, Backup, Audit-Trail, Pseudonymisierung) wird auf Verlangen bereitgestellt.
(4) Subunternehmer. Als Sub-Auftragsverarbeiter werden derzeit insbesondere eingesetzt: Supabase, Stripe Payments, Cloudflare, ein E-Mail-Zustellprovider. Der Veranstalter erteilt hierzu seine allgemeine Zustimmung im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO und wird über Änderungen mit angemessener Vorankündigung informiert; ein Widerspruchsrecht bleibt unberührt.
(5) Betroffenenrechte und Löschung. Kalmbach Events e.K. unterstützt den Veranstalter angemessen bei Anfragen nach Art. 15–22 DSGVO. Nach Vertragsende werden die Auftragsdaten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(6) Audit-Trail. Sicherheitsrelevante Ereignisse (Logins, Rollenwechsel, Massenexporte, Auszahlungsfreigaben) werden revisionssicher protokolliert und auf Verlangen zur Prüfung bereitgestellt.
§ 13l Werbeanzeigen – Preisangaben und Buchungstransparenz (PAngV, § 6 TMG)
(1) Werbebuchungen richten sich zusätzlich zu § 11 nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV). Sämtliche Preise für Werbeplatzierungen werden vor der verbindlichen Buchung als Gesamt-Bruttopreis in Euro einschließlich Umsatzsteuer bzw. mit eindeutigem Hinweis auf Reverse-Charge (§ 13b UStG) im Buchungsformular angezeigt.
(2) Zielgruppe, Platzierung, Anzeigedauer und maximale Impressionen bzw. Klicks werden vor der Buchung transparent ausgewiesen. Werbliche Inhalte sind auf der Plattform durchgängig als solche zu erkennen (Kennzeichnung „Anzeige"/„Werbung" gemäß § 6 TMG, § 5a UWG).
(3) Für nachträgliche Auffälligkeiten (z. B. Nicht-Erreichung zugesagter Impressionen aufgrund technischer Fehler) gelten die Regelungen zur Rückabwicklung nach § 11 Abs. 7.
§ 13m Geldwäscheprävention (GwG) und Sanktionsprüfung
(1) Kalmbach Events e.K. beachtet die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) und einschlägiger EU-Sanktionslisten. Auszahlungen an Veranstalter, Wiederverkäufer und Anzeigen-Kund:innen erfolgen ausschließlich auf verifizierte Stripe-Connect-Konten desselben Rechtsträgers, der auch als Vertragspartner im Onboarding hinterlegt ist. Barauszahlungen finden nicht statt.
(2) Bei Verdachtsmomenten (z. B. auffällige Transaktionsmuster, nicht plausible Identitätsangaben, Treffer auf einer Sanktionsliste) kann die Plattform Zahlungen zurückhalten, das Konto sperren und gesetzlich vorgesehene Meldungen an zuständige Behörden (FIU/BaFin) vornehmen. Weitergehende Informationsrechte des Betroffenen bestehen nur, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13n Mitglieder-Bewertungen, Blacklists und Persönlichkeitsrecht
(1) Zweck und Rechtsgrundlage. Die Plattform ermöglicht es Mitgliedern, andere Mitglieder nach einem gemeinsam besuchten Event in den Kategorien „Konsens/Verhalten" und „Vibe/Respekt" zu bewerten (1–5 Sterne). Zweck ist die Qualitätssicherung, der Schutz der Community vor grenzüberschreitendem Verhalten sowie die Zuweisung interner Reputations-Kennzahlen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO (Vertragserfüllung sowie berechtigtes Interesse an einer sicheren Community); soweit besondere Kategorien betroffen sein können, verlangen wir hierfür bei sensiblen Vorfällen zusätzlich eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
(2) Voraussetzungen. Bewertet werden darf ausschließlich eine Person, mit der die/der Bewertende am selben Event nachweislich eingecheckt war. Selbstbewertungen sind ausgeschlossen. Bewertungen müssen sachlich sein; unzulässig sind insbesondere Schmähkritik, Beleidigungen, Falschbehauptungen, Behauptungen zu Gesundheits-, Sexual- oder Familienleben, Doxxing, Drohungen sowie diskriminierende Aussagen (§§ 185 ff. StGB, § 823 BGB, Art. 1, 2 GG, AGG).
(3) Sichtbarkeit. Einzelbewertungen sind für die bewertete Person und die/den Bewertende:n nicht namentlich sichtbar. Aggregierte Durchschnittswerte werden nur intern und gegenüber Veranstalter:innen im Rahmen der Gästeprüfung eingesetzt. Eine öffentliche Anzeige einzelner Bewertungen oder Klarnamen findet nicht statt.
(4) Widerspruchs- und Löschrecht. Jede bewertete Person kann jederzeit unter datenschutz@kalmbach-events.de der Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO widersprechen und die Löschung bzw. Berichtigung einzelner Bewertungen nach Art. 16, 17 DSGVO verlangen. Wir prüfen den Widerspruch unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. In dieser Zeit wird die betroffene Bewertung von der aggregierten Reputation ausgenommen („Freeze").
(5) Prüf- und Beschwerdeprozess (BGH VI ZR 34/15). Bei substantiierter Beanstandung fordern wir die/den Bewertende:n zur Stellungnahme auf. Bleibt die Stellungnahme aus oder ist die Bewertung offensichtlich unzulässig, wird sie gelöscht. Beweislast für die Richtigkeit tatsachenbezogener Bewertungen liegt bei der/dem Bewertenden.
(6) Speicherdauer. Bewertungen werden gelöscht, wenn das zugrunde liegende Event länger als 24 Monate zurückliegt und seitdem keine weitere Bewertung derselben Person mehr erfolgt ist, spätestens jedoch bei Kontolöschung der/des Bewertenden.
(7) Blacklists / Zutrittsverweigerung. Veranstalter:innen und die Plattform sind berechtigt, Mitglieder auf Grundlage dokumentierter Vorfälle (nachvollziehbare Beschwerden, wiederholte negative Bewertungen mit Sachbezug, Verstöße gegen die Hausregeln) auf eine interne Sperrliste zu setzen. Die betroffene Person erhält auf Anfrage Auskunft nach Art. 15 DSGVO über den Sperrgrund, kann hierzu Stellung nehmen und die Überprüfung verlangen. Sperren werden befristet gesetzt und automatisch nach 24 Monaten aufgehoben, sofern kein neuer Vorfall dokumentiert ist. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) für diese Verarbeitung liegt vor.
(8) Missbrauch. Der Versuch, andere durch koordinierte Falschbewertungen, Retorsions-Bewertungen oder gezielte Rufschädigung zu benachteiligen, stellt einen schweren Verstoß gegen diese AGB dar und kann zur sofortigen Kontosperrung sowie zu Schadensersatzansprüchen führen.
§ 13o KYC / Identitätsprüfung (Art. 9 DSGVO, § 20 PAuswG)
(1) Für Veranstalter:innen, Wiederverkäufer:innen im Second Market sowie in Einzelfällen für Mitglieder (z. B. bei Auszahlungen, Streitfällen, Verdacht auf Fake-Accounts) führen wir eine Identitätsprüfung (KYC) durch. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO in Verbindung mit § 10 GwG und – bei Auszahlungen über Stripe – den Vorgaben von Stripe Payments Europe.
(2) Verarbeitet werden können: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Ausweisnummer (in maskierter Form), Steuer-ID sowie ein Selfie- bzw. Liveness-Check. Ein biometrischer Abgleich (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) findet nur auf Basis Deiner ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO statt, die Du jederzeit widerrufen kannst; ohne Einwilligung entfällt die verifizierte Auszahlungsmöglichkeit.
(3) Die Prüfung erfolgt technisch durch Stripe Identity bzw. gleichwertige Auftragsverarbeiter. Wir speichern selbst keine vollständigen Ausweiskopien; wir erhalten lediglich das Verifikationsergebnis (verified / pending / failed) und maskierte Referenzdaten. Ausweisdokumente werden ausschließlich verschlüsselt beim Auftragsverarbeiter gespeichert und dort nach § 8 Abs. 4 GwG spätestens nach 5 Jahren, im Übrigen unverzüglich nach Wegfall des Zwecks, gelöscht.
(4) § 20 PAuswG bleibt unberührt: Die maschinelle Ausleserechte-Daten des Personalausweises werden nicht dauerhaft gespeichert.
§ 13p VIP-Nominierungen und Fremdbezogene Datenverarbeitung
(1) Mitglieder ab einem bestimmten Tier können andere Personen für den „Inner Circle"/VIP-Status nominieren. Wir verarbeiten dabei den Namen, Nutzernamen und die Begründung der/des Nominierenden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer kuratierten Community).
(2) Informationspflicht (Art. 14 DSGVO). Nominierte Personen werden bei Kenntnisnahme der Nominierung durch die Plattform informiert. Sie haben das Recht, der Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO zu widersprechen und die Löschung der Nominierung zu verlangen; die Nominierung wird dann entfernt und nicht in Ranking-/Tier-Entscheidungen einbezogen.
(3) Nominierungen dürfen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), keine Bewertungen zum Sexual-, Gesundheits- oder Familienleben und keine identifizierbaren Dritten außerhalb der Plattform enthalten. Verstoßende Nominierungen werden gelöscht.
(4) Nominierungen werden spätestens nach 24 Monaten oder bei Kontolöschung einer der beteiligten Personen gelöscht.
§ 13q Community-Messaging / Direktnachrichten (TTDSG, DSA)
(1) Die Plattform stellt Mitgliedern und Veranstalter:innen ein internes Messaging-System zur Verfügung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie § 3 TTDSG für den Kommunikationsvorgang.
(2) Nachrichten werden verschlüsselt gespeichert und sind grundsätzlich nur den beteiligten Kommunikationspartner:innen zugänglich. Ein Zugriff durch die Plattform erfolgt ausschließlich zur Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Bearbeitung von Meldungen nach Art. 14 DSA (Notice-and-Action) oder bei begründetem Verdacht auf strafbare Inhalte.
(3) Verbotene Inhalte. Unzulässig sind insbesondere unaufgeforderte Kontaktaufnahmen mit sexuellem Inhalt („Dickpics", expliziten Angeboten ohne beidseitige Zustimmung), Beleidigungen, Nötigung, Doxxing, Werbung/Spam, Kettennachrichten, Vermittlung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt sowie jegliche Inhalte, die Rechte Dritter verletzen. Verstöße können zu sofortiger Sperrung führen.
(4) Meldung. Über den Melden-Button an jeder Nachricht kann eine rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Nachricht bei uns eingereicht werden. Wir bearbeiten Meldungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, und benachrichtigen die meldende Person über das Ergebnis (Art. 16 DSA).
(5) Speicherung. Nachrichten werden für die Dauer der aktiven Konversation gespeichert und spätestens 24 Monate nach der letzten Nachricht sowie unverzüglich bei Kontolöschung einer der Beteiligten gelöscht. Backups laufen einem gesonderten Löschzyklus von maximal 90 Tagen. Metadaten (Zeitpunkt, Absender, Empfänger) bleiben zur Missbrauchsprävention bis zu 6 Monate erhalten.
§ 13r Presence- und Aktivitätsanzeige
(1) Zur besseren Community-Erfahrung zeigt die Plattform anderen Mitgliedern an, ob Du gerade online bist bzw. wann Du zuletzt aktiv warst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an sozialen Interaktionsindikatoren).
(2) Opt-Out. Du kannst die Anzeige Deines Online-Status in Deinen Profileinstellungen jederzeit deaktivieren („Unsichtbar-Modus"). Presence-Daten werden nach maximal 30 Tagen Inaktivität automatisch gelöscht.
(3) Presence-Daten werden nicht an Dritte übermittelt und nicht für Werbezwecke verwendet.
§ 13s Ticket-Weiterverkauf (Second Market) – Käuferaufklärung
(1) Angebote im Second Market stammen von privaten Wiederverkäufer:innen (Verbraucher:innen). Der Endpreis inkl. Umsatzsteuer sowie eine etwaige Plattform-Servicegebühr werden vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen (§ 3 PAngV).
(2) Kein Widerrufsrecht. Der Ticketkauf betrifft eine Freizeitveranstaltung mit fixem Termin (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher weder gegenüber dem Wiederverkäufer noch gegenüber der Plattform.
(3) Zulassungsvorbehalt. Der Zutritt zum Event setzt zusätzlich die Erfüllung der Mitgliedschafts- und Zulassungskriterien des Veranstalters voraus (§ 13, § 13n). Ein Weiterverkauf verschafft keinen Anspruch auf Zutritt, wenn die/der Käufer:in nicht zugelassen ist. In diesem Fall erstattet die Plattform den bezahlten Kaufpreis abzüglich Servicegebühren.
(4) Wahrhaftigkeit des Angebots. Die Wiederverkäufer:innen versichern, dass die angebotenen Tickets rechtmäßig erworben, nicht storniert und noch nicht eingelöst wurden. Falschangaben führen zur sofortigen Sperrung und können zivil- und strafrechtliche Folgen (§ 263 StGB) haben.
(5) Höchstpreis. Der Wiederverkaufspreis darf den ursprünglichen Kaufpreis nicht übersteigen (kein Ticket-Scalping). Verstöße führen zur Entfernung des Angebots.
§ 13t QR-Ticket, Check-In und Scan-Daten
(1) Zum Einlass wird ein personalisierter QR-Code eingelesen. Dabei werden Ticket-ID, Zuweisungs-ID, Scan-Zeitpunkt und der scannende Account (Veranstalter/Staff) verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung).
(2) Scan-Daten werden zweckgebunden gespeichert für: (i) Nachweis der Anwesenheit für Bewertungs-/Reputationsfunktionen (§ 13n), (ii) Abrechnung mit dem Veranstalter, (iii) Nachvollziehbarkeit bei Zwischenfällen.
(3) Scan-Daten werden spätestens 24 Monate nach dem Event gelöscht; steuerlich relevante Aggregate (Anzahl Check-Ins je Event) werden gemäß § 147 AO 10 Jahre aufbewahrt.
§ 13u E-Mail-Kommunikation und Marketing (UWG § 7)
(1) Transaktions-E-Mails (Ticket, Rechnung, Rückerstattung, Sicherheits- und Statusmitteilungen) versenden wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ohne gesonderte Einwilligung.
(2) Marketing-E-Mails (Newsletter, Veranstaltungsempfehlungen, Rabattaktionen) senden wir ausschließlich nach ausdrücklicher, dokumentierter Einwilligung im Double-Opt-In- Verfahren (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Einwilligungszeitpunkt und die Bestätigung werden protokolliert.
(3) In jeder Marketing-E-Mail ist ein Ein-Klick-Abmeldelink („Unsubscribe") enthalten. Die Abmeldung wird sofort wirksam; bereits ausgelöste, laufende Versandprozesse können mit bis zu 24 Stunden Verzögerung enden.
(4) Werbung per SMS/Messenger/Telefon erfolgt nur, wenn Du hierzu explizit gesondert eingewilligt hast.
§ 13v Werbeanzeigen – Transparenz und Kennzeichnung (DSA Art. 26, § 6 TMG)
(1) Bezahlte Werbeanzeigen auf der Plattform werden deutlich mit „Anzeige" oder „Werbung" gekennzeichnet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 5a Abs. 4 UWG).
(2) Zu jeder Anzeige zeigen wir gemäß Art. 26 DSA an: (i) den Namen des werbenden Rechtsträgers, (ii) auf wessen Rechnung die Anzeige erfolgt, sofern abweichend, (iii) die zentralen Parameter der Ausspielung (z. B. „an alle Mitglieder in Stadt X" bzw. „an VIP-Mitglieder"). Ein sensibles Profiling nach Art. 26 Abs. 3 DSA findet nicht statt.
(3) Für die inhaltliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit einer Anzeige haftet ausschließlich die/der Werbekund:in. Die Plattform behält sich vor, rechtswidrige oder gegen die Werbeleitlinien verstoßende Anzeigen ohne Ankündigung zu entfernen und den Werbeplatz nicht zu erstatten.
(4) Ein öffentlich zugängliches Werbearchiv im Sinne von Art. 39 DSA wird nicht geführt, da die Plattform kein „sehr großes Online-System" (VLOP) ist.
§ 13w Rabattcodes – Missbrauch und Kombinierbarkeit
(1) Rabattcodes sind an das jeweilige Mitgliedskonto gebunden, nicht übertragbar und – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – nur einmal einlösbar. Rabatte wirken auf den Netto-Ticketpreis; die gesetzliche Umsatzsteuer und Zahlungsgebühren bleiben unverändert.
(2) Mehrere Rabattcodes können nicht miteinander kombiniert werden; eine Kombination mit sonstigen Aktionen ist nur zulässig, wenn dies in den Aktionsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
(3) Missbrauch. Der systematische Aufbau von Mehrfachkonten, das Umgehen personenbezogener Beschränkungen oder das Erraten/Bruteforcen von Codes gilt als Missbrauch und berechtigt die Plattform, den Rabatt rückwirkend zu widerrufen, die Differenz nachzubelasten und das Konto zu sperren.
(4) Ein Anspruch auf Barauszahlung eines Rabattcodes besteht nicht. Bei Stornierung/Rückerstattung eines Tickets wird der Rabattcode nicht erneut gutgeschrieben.
§ 13x Minderjährigenschutz und Altersverifikation
(1) Die Plattform richtet sich ausschließlich an volljährige Personen (§ 2 BGB). Ein Vertragsschluss durch Minderjährige ist unzulässig; entsprechende Konten werden mit sofortiger Wirkung gelöscht.
(2) Bei Zutritt zur Veranstaltung erfolgt eine Ausweiskontrolle durch den/die Veranstalter:in. Bei fehlender Altersnachweis-Fähigkeit besteht kein Zutrittsanspruch; eine Erstattung erfolgt nicht.
(3) Die Verarbeitung des Geburtsdatums erfolgt zum Zweck der Alterskontrolle auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO i. V. m. § 4 JuSchG.
§ 13y Notice-and-Action / Melde-Button für nutzergenerierte Inhalte (DSA Art. 16)
(1) An jedem nutzergenerierten Inhalt (Profil, Nachricht, Bewertung, Foto, Anzeige, Konzierge-Anfrage) findet sich ein Melden-Button. Meldungen können auch per E-Mail an trust@kalmbach-events.de erfolgen.
(2) Eine Meldung soll enthalten: (i) die genaue Fundstelle, (ii) den behaupteten Rechtsverstoß bzw. AGB-Verstoß, (iii) ggf. Beweise. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich (Art. 16 Abs. 4 DSA) und entscheiden objektiv und ohne Diskriminierung; die meldende Person erhält eine begründete Rückmeldung.
(3) Betroffene Nutzer:innen, deren Inhalt entfernt oder deren Konto eingeschränkt wird, erhalten eine Begründung sowie eine interne Beschwerdemöglichkeit (Art. 20 DSA); Rechtsweg und außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA bleiben unberührt.
(4) Wiederholte offensichtlich unbegründete Meldungen und wiederholte Verstöße gegen die AGB können nach vorheriger Warnung zu einer Konto-Sperre führen (Art. 23 DSA).
§ 13z Analytics, Cookies und Storage/Backups
(1) Reichweiten- und Nutzungsanalyse (Google Analytics 4, Realtime-Analytics innerhalb der Plattform) findet nur nach ausdrücklicher Einwilligung über unser Cookie-Banner statt (TTDSG § 25). Bis zur Einwilligung werden keine Analyse-Skripte geladen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
(2) IP-Adressen werden bei GA4 gemäß Google-Einstellung anonymisiert verarbeitet („anonymize_ip"). Interne Analytics arbeiten pseudonymisiert.
(3) Backups der Datenbank und des Datei-Storages werden verschlüsselt erstellt und nach maximal 30 Tagen automatisch überschrieben. Eine Löschung eines Nutzerkontos wird in aktiven Systemen unverzüglich umgesetzt; in Backups spätestens mit deren Rotationszyklus.
§ 13ab Community-Feed, nutzergenerierte Beiträge und Event-Markierungen
(1) Geltungsbereich. Diese Regelung gilt für alle nutzergenerierten Inhalte im Community-Feed der Plattform, insbesondere Text-Posts, Bild-Uploads, Likes, Follows sowie automatisiert erzeugte Aktivitäts-Posts (Ticketkauf, Pre-Party, Check-in, Bewertung, Merkliste) und Markierungen von Veranstaltern oder Events. Die Feed-Regeln sind Bestandteil dieser AGB.
(2) Rechteeinräumung. Mit dem Einstellen eines Beitrags räumt die/der Nutzer:in Kalmbach Events e.K. ein einfaches, zeitlich auf die Kontodauer bzw. bis zur Löschung des Beitrags beschränktes, unentgeltliches, weltweites Nutzungsrecht ein, den Beitrag im Rahmen des Community-Feeds anzuzeigen, in Vorschauen und Empfehlungslisten zu präsentieren, für Zwecke der Moderation zu speichern und im technisch notwendigen Umfang zu vervielfältigen (Caching, Backups, CDN). Ein Weiterverkauf der Beiträge an Dritte findet nicht statt.
(3) Zusicherungen der/des Postenden. Wer einen Beitrag einstellt, versichert, (i) an sämtlichen enthaltenen Inhalten die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte zu besitzen (§§ 15 ff., 72 UrhG), (ii) für abgebildete Personen die nach §§ 22, 23 KUG erforderlichen Einwilligungen eingeholt zu haben, (iii) keine Rechte Dritter (Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbsrechte) zu verletzen, und (iv) die/den Postenden von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen einer schuldhaften Verletzung dieser Zusicherungen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Verbotene Inhalte. Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige Inhalte im Sinne des Art. 3 lit. h DSA, pornografische Darstellungen im Sinne des § 184 StGB und Inhalte, die gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen, Gewalt-, Hass- oder diskriminierende Inhalte, Aufnahmen aus Events mit Foto-/Videoverbot (§ 3 Abs. 3 dieser AGB), Klarnamen, Adressen oder sonstige Kontaktdaten Dritter (Doxxing), Vermittlung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt, Werbung/Spam sowie irreführende Behauptungen (§ 5 UWG). Verstöße können ohne Vorankündigung zur Entfernung des Beitrags und zur Sperrung des Kontos führen.
(5) Sensible Inhalte / Blur-Flag. Bild-Uploads mit erotischem, freizügigem oder verstörendem Charakter sind von der/dem Postenden mit dem „Sensibel"-Flag zu kennzeichnen. Solche Beiträge werden im Feed unscharf gerendert und erst nach aktiver Nutzer:innen-Handlung freigegeben. Nacktheit und explizit sexuelle Darstellungen bleiben auch mit Flag unzulässig (§ 184 StGB, JMStV).
(6) Rate-Limits und automatisierte Beiträge. Zur Vermeidung von Missbrauch gelten technische Beschränkungen für die Frequenz von Posts, Likes und Follows. Automatisierte Beiträge ohne menschliche Kontrolle (Bots, Scraper, Crossposter) sind untersagt, sofern sie nicht ausdrücklich durch Kalmbach Events e.K. freigegeben wurden.
(7) Automatische Aktivitäts-Posts (Auto-Share). Aktivitäts-Posts (z. B. „Ich bin dabei bei …", Check-in, Bewertung, Merkliste, Pre-Party) werden ausschließlich nach ausdrücklicher, aktiver Einwilligung der/des Nutzer:in erzeugt. Alle Auto-Share-Schalter in den Feed-Einstellungen sind standardmäßig deaktiviert. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den Feed-Einstellungen widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); bereits veröffentlichte Auto-Posts können individuell entfernt werden. Näheres regelt die Datenschutzerklärung (Ziffer 20).
(8) Event- und Veranstalter-Markierungen. Beiträge können Veranstalter- oder Event-Tags enthalten. Die/der markierte Veranstalter:in entscheidet ausschließlich über die Sichtbarkeit im eigenen Veranstalter-Profil-Feed und kann eine Markierung annehmen, ablehnen oder verbergen. Ein Anspruch der/des Postenden auf Übernahme oder Sichtbarkeit im fremden Profil-Feed besteht nicht. Die Markierung selbst bleibt auf dem eigenen Beitrag der/des Postenden solange erhalten, bis sie/er sie entfernt oder die/der Veranstalter:in ein vollständiges Verbergen anordnet.
(9) Haftungsprivileg (§ 10 TMG/DDG, Art. 6 DSA). Kalmbach Events e.K. macht sich nutzergenerierte Beiträge nicht zu eigen und ist für fremde Inhalte nur nach den Vorgaben des DDG bzw. der DSA verantwortlich. Bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte werden diese unverzüglich entfernt (Notice-and-Action nach § 13y dieser AGB).
(10) Löschung. Beiträge können jederzeit von der/dem Postenden gelöscht werden. Kalmbach Events e.K. ist berechtigt, Beiträge zu entfernen, die gegen diese AGB, die Feed-Regeln oder geltendes Recht verstoßen. Metadaten zu gelöschten Beiträgen (Zeitpunkt, Autor, Meldungshistorie) können zur Missbrauchsprävention bis zu 6 Monate aufbewahrt werden.
§ 13aa Konsistenz mit Impressum, Datenschutz und AVV
(1) Diese AGB sind zu lesen im Zusammenhang mit dem Impressum, der Datenschutzerklärung sowie dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 13k) für Veranstalter:innen. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individualvertragliche Vereinbarung, (2) diese AGB, (3) AVV, (4) Datenschutzerklärung, (5) Impressum-Angaben.
(2) Vertragspartner und Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist Kalmbach Events e.K., Im Mediapark 5, 50670 Köln, eingetragen im Handelsregister Köln, vertreten durch Paciencia Pedro Calemba.